Mit der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung hat der Gesetzgeber erstmalig von seiner erweiterten Ermächtigung Gebrauch gemacht und Verwarnungsgeldregelsätze, Bußgeldregelsätze und Regelfahrverbote in einer Verordnung, der Bußgeldkataloge-Verordnung, zusammengefaßt.

Abhängig von der eingegebenen Geschwindigkeit wird der Regelsatz in Euro, die Anzahl der Punkte sowie die Dauer eines eventuellen Fahrverbotes ausgegeben.